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Opferberatungsstelle und Frauenhaus für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind
Häusliche Gewalt kann sich auf verschiedene Weisen äussern. Immer aber hinterlässt die Gewalt Spuren. Diese können körperlicher, psychischer oder psychosomatischer Art sein.
Frauenhaus
Das Frauenhaus bietet Frauen und deren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Schutz und Unterkunft an. Es steht allen Frauen offen - unabhängig von Nationalität, Konfession oder Aufenthaltsstatus.
Die Adresse des Frauenhauses ist geheim. Für eine Aufnahme ins Frauenhaus ist eine Anmeldung (telefonisch oder persönlich) durch die betroffene Frau selber erforderlich. Als anerkannte Opferhilfeberatungsstelle unterstehen wir der Schweigepflicht nach Opferhilfegesetz.
Der Aufenthalt im Frauenhaus ist eine Zwischenlösung. Die Frauen haben die Möglichkeit, sich mit ihrer Situation auseinanderzusetzen und neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Sie entscheiden selbstverantwortlich, wie sie in Zukunft ihr Leben gestalten und welche Schritte sie unternehmen wollen. In Beratungsgesprächen helfen wir Ihnen, Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Während des Aufenthaltes im Frauenhaus wird jede Frau und jedes Kind von einer Bezugsperson begleitet. Die Beratungsarbeit ist in zwei Fachbereiche aufgeteilt.
- Frauenberatung
- Mutter- und Kinderberatung
Ambulante Beratungsstelle des Frauenhauses Biel
Die ambulante Beratungsstelle ist eine vom Kanton Bern anerkannte Opferhilfe-Beratungsstelle.
Die Beratungsstelle bietet allen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ambulante Beratungen an, wenn sie:
- im Moment keinen Aufenthalt im Frauenhaus wünschen oder benötigen
- sich (noch) nicht von ihrem Partner trennen können oder wollen
- vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten oder an einem anderen Ort Schutz finden
- vom Partner bereits getrennt und in einer eigenen Wohnung leben, aber weiterhin Gewalt erleben
Das Angebot richtet sich ebenfalls an Angehörige – vor allem an die
Kinder der gewaltbetroffenen Frauen. Alle Gespräche sind vertraulich.
Opferhilfegesetz
Wer in der Schweiz eine Straftat erlitten hat und dadurch in seiner körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen des Opfers offen.
Die Opferhilfe umfasst folgende Leistungen:
- Beratung
- Soforthilfe und längerfristige Hilfe
- Entschädigung und Genugtuung
Solidarité femmes Region Biel
Über uns
Der Verein Frauenhaus Region Biel hat zum Zweck ein Frauenhaus und eine ambulante Beratungsstelle für häusliche Gewalt zu führen.
Das Frauenhaus und die Beratungsstelle werden vom Kanton Bern über einen Leistungsvertrag subventioniert. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben des Leistungsvertrags eingehalten werden.